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Neuerungen ab Januar 2023

Drohnen regeln in der Schweiz

Neue Regeln für Drohnen in der Schweiz ab 2023

So einen ähnlichen Beitrag gab es auf diesem Blog bereits 2020 – bereits damals hatte die Schweiz angekündigt die EU-Drohnenregeln zu übernehmen. Daraus wurde allerdings nichts, denn das Parlament befand, dass der Modellflug aus der Vorlage herauszulösen sei und hat die Einführung kurzfristig abgesagt.

Am 25. November 2022 hat das BAZL nun in einer Medienmitteilung angekündigt, dass die EU-Regelungen per 1. Januar 2023 von der Schweiz übernommen werden. Was ändert sich damit für Drohnenpiloten in der Schweiz? Und sind Modellflugpiloten tatsächlich davon ausgenommen? Finden wir es raus.

Wieso die Änderungen dich betreffen

Wenn du wie ich bereits eine Drohne besitzt, oder du dir überlegst eine zu kaufen, dann sind die Neuerungen für dich wichtig! Zum Beispiel müssen sich Betreiber und Piloten von Drohnen mit einer Kamera registrieren, egal wie schwer sie sind. Und je nachdem wie du deine jetzige Drohne nutzt, könnte sie ab 2024 ihren Zweck nicht mehr erfüllen dürfen! Grund genug sich die neuen Drohnenregulierungen in der Schweiz anzuschauen.

Frontale Nahaufnahme einer DJI Mini 3 Pro Drohne

Inhaltsverzeichnis

Hier kannst du zu spezifischen Stellen springen, welche dich interessieren

Die wichtigsten Änderungen

Mini 3 Pro und Mavic Air Drohne nebeneinander

In Kürze

1. Regeln gelten für Drohnen ab 250 Gramm, Pilot Mindestalter ist 12 Jahre

2. Piloten von Drohnen über 250 Gramm müssen sich registrieren, aber in jedem Fall, wenn die Drohne eine Kamera hat.

3. Für viele Drohnen muss eine Schulung und Prüfung abgelegt werden.

4. Neue maximale Flughöhe ist 120 Meter, Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden

5. Flugverbotszonen und Datenschutz gelten nach wie vor

6. Drohnen müssen mit einem CE-Kennzeichen und einer Klassenmarkierung markiert sein. Für Drohnen ohne Klassenmarkierung gelten Übergangsbestimmungen

Ändert sich damit viel? Das kommt sehr darauf an, was für eine Drohne du bereits besitzt und wie du sie nutzen möchtest.

Wenn deine Drohne keine Klassenmarkierung besitzt – was für die meisten der Fall sein wird – gelten die Übergangsbestimmungen. Diese sind bis Ende 2023 ähnlich wie bisher, ab 2024 wird die Nutzung für die allermeisten stark eingeschränkt. Unter 12-jährige Piloten können nur noch in Ausnahmefällen fliegen.

Kategorien

Auslegeordnung einer DJI Mini 3 Pro Drohne und Zubehör

Die allermeisten Drohnen in der Schweiz fallen unter die “Offene Kategorie”. Erst wenn die Regeln der offenen Kategorie nicht erfüllt werden können, oder die Drohne schwerer als 25 Kilogramm wiegt, kommt die “Spezielle Kategorie” zum Zug. In diesem Teil werde ich mich ausschliesslich auf die Offene Kategorie beziehen.

Deine Drohne braucht ein CE-Kennzeichen und eine Klassenmarkierung damit diese Bestimmungen gelten. Falls dies nicht der Fall ist, gelten die Übergangsbestimmungen.

Unterkategorien in der “Offenen Kategorie”

Hier die verschiedenen Unterkategorien in der Offenen Kategorie gemäss BAZL:

Kat.
Klasse
Gewicht
Schulung
Sicherheitsabstand
(A1) C0 < 250 Gramm Keine nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden
A1 C0 / C1 < 900 Gramm Kompetenznachweis nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden
A2 C2 < 4 Kilogramm Fernpilotenzeugnis Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands zu unbeteiligten Personen
A3 C1 / C3 < 25 Kilogramm Kompetenznachweis Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 150 Metern zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten

Registrierung und Schulungen

UAS Gate Logo

Die allermeisten, welche in Zukunft eine Drohne fliegen wollen, werden sich auf dem UAS-Gate registrieren müssen. Jeder Betreiber und Pilot, welcher eine Drohne fliegt, die personenbezogene Daten aufnehmen kann, muss sich registrieren. Das gilt auch für Drohnen die leichter sind als 250 Gramm.

Für Drohnen die schwerer sind als 250 Gramm, muss eine Schulung und anschliessende Prüfung abgelegt werden. Die Begriffe in der Tabelle unten werden dabei erklärt und in der Prüfung abgefragt. Jedoch finde ich sie auch für Leute wichtig, welche eine Drohne unter 250 Gramm fliegen.

Begriff
Erklärung
CE-Kennzeichnung Durch die CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller Ihrer Drohne, dass diese den geltenden technischen Anforderungen genügt. Er versichert damit, dass das Gerät den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht.
Klassenmarkierung Die Klassenmarkierung legt die Betriebsmöglichkeiten einer Drohne sowie die Anforderungen, die Pilot/innen einhalten müssen, fest.
Unbeteiligte Person Alle Personen, welche nicht:
1) ihr ausdrückliches Einverständnis für ihre Beteiligung am Drohneneinsatz gegeben haben
2) vom Drohnenbetreiber oder dem Fernpiloten Anweisungen erhalten haben und über Sicherheitsmassnahmen informiert wurden
3) mit anderen Tätigkeiten beschäftigt sind, die sie daran hindern, die Position der Drohne zu überprüfen und gegebenenfalls Massnahmen zur Verhinderung einer Kollision zu ergreifen.
Menschenansammlung Wenn die Leute so dicht beieinanderstehen, dass ein unmittelbares Wegkommen nicht möglich ist, falls eine Drohne ausser Kontrolle gerät.

In einer Mitteilung vom 22. Dezember 2022 schreibt das BAZL unter anderem:

  • Piloten-Zertifikate, die vor dem 1. Januar 2023 in UAS.gate ausgestellt wurden, bleiben auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Drohnenverordnung gültig.
  • Bis zum 22. Januar 2023 kann die Prüfung für das A2-Zertifikat noch online abgelegt werden.
  • Ab Februar 2023 muss die Prüfung im BAZL in Ittigen abgelegt werden.

Wenn du also an einem A2 Zertifikat interessiert bist, dann empfehle ich dir rasch noch vor dem 22. Januar 2023 die Online-Prüfung abzulegen.


Was für Regeln gelten für ältere Drohnen?

Makroaufnahme eines Elektromotors eines Propellers einer Drohne

Falls deine Drohne über kein CE-Siegel oder keine Klassenmarkierung verfügt, gelten bis Ende 2023 folgende Übergangsbestimmungen:

Für Drohnen Ohne CE-Siegel oder Klassenmarkierung Bis Ende 2023

1. Bei Drohnen unter 500 g Gewicht fallen in die Kategorie A1. Um sie zu betreiben, brauchst du einen Kompetenznachweis und darfst nur fliegen, wenn du nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kannst, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden.

2. Drohnen zwischen 500 g und 2 Kg fallen in die Kategorie A2. Um sie zu betreiben, brauchst du ein Fernpilotenzeugnis und darfst bis max. 50 m horizontalen Abstand an Personen heranfliegen.

3. Drohnen zwischen 2 Kg und 25 Kg fallen in die Kategorie A3. Um sie zu betreiben, brauchst du einen Kompetenznachweis und musst einen horizontalen Mindestabstand von 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten einhalten.

Ab 2024 gelten für Drohnen ohne CE-Siegel oder Klassenmarkierung folgende Regeln:

Für Drohnen Ohne CE-Siegel oder Klassenmarkierung Ab 2024

1. Unter 250 Gramm Gewicht fallen Drohnen in die Kategorie A1. Um sie zu betreiben, brauchst du einen Kompetenznachweis und darfst nur fliegen, wenn du nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kannst, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden.

2. Drohen zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm fallen in die Kategorie A3. Um sie zu betreiben, brauchst du einen Kompetenznachweis und musst einen horizontalen Mindestabstand von 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten einhalten.

Drohnen Fotographie: ein weites Panorama mit dem Roche-Campus auf der Linken, dem Rhein in der Mitte um dem Sonnenaufgang über Birsfelden auf der Rechten

Die Regelung nach der Übergangsfrist ist für mich eine der grössten Einschränkungen! Noch im Jahr 2022 wurden viele Drohnen ohne Klassenmarkierung verkauft. Sind diese schwerer als 250 Gramm, dann dürfen sie ab 2024 nur noch fernab jeglicher Zivilisation und unbeteiligten Personen betrieben werden. In der Schweiz dürfte das grundsätzlich recht schwierig zu erreichen sein.

Falls du also vorhast eine neue Drohne zu kaufen sei vorsichtig und informiere dich gut! Sonst hast du weniger lang daran Freude als du vielleicht denkst.

Sonderfall Modellflugzeuge

Wie Eingangs geschrieben, wurde die ursprünglich geplante Einführung dieser Regeln vom Parlament mit einer Motion verhindert, welche verlangte den Modellflug auszunehmen.

Symbolbild, Quelle: Flickr by David, CC 2.0 license, zugeschnitten

Dies ist nun geschehen, und so gelten für Modellluftfahrzeuge andere Regeln, wenn sie im Rahmen eines Modellluftfahrzeugvereins oder eines Verbands betrieben werden. Ist man in keinem Verein oder Verband aktiv, reicht eine Erklärung, dass die Richtlinien des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) eingehalten werden, um ebenfalls von den Privilegien profitieren zu können.

  • Keine maximale Flughöhe
  • Keine obligatorische Schulung und Prüfung
  • Ein Mindestalter von 5 Jahren
  • Betrieb auf Sicht

Die Begründung dafür könnt ihr in der Motion selbst nachlesen, hier einige Auszüge davon:

Modellflug ist viel mehr als Hobby und Freizeitaktivität: Er bietet nicht nur Jugendlichen Zugang zur Fliegerei und Technik, sondern ist auch für gewisse Tourismusbetriebe und KMU eine wichtige wirtschaftliche Basis.

Oder

Die zwingend anwendbaren und sehr umfangreichen EU-Vorschriften [sind] rein administrativer Natur; sie erhöhen die Sicherheit nicht.

Sowie

Die staatliche Überwachung nicht sicherheitsrelevanter Sport- und Freizeitaktivitäten ist weder sachgerecht noch mit unserer liberalen Gesetzgebung in Einklang zu bringen und daher nicht zu rechtfertigen.

Man mag mit dieser Argumentation einig gehen oder nicht. Dass diese jedoch ausschliesslich auf den Modellflug zutrifft, aber nicht auf den Drohnenbereich, erschliesst sich mir nicht. In meinen Augen ist dies ein gutes Beispiel für astreine Klientelpolitik in der Schweiz.

Was (mir) noch nicht klar ist

Offene Fragen

1. Sind Registrierung und Prüfung ab 2023 auch in der EU anerkannt?

2. Wie einfach wird es möglich sein, eine Bewilligung für einen Flug oberhalb von 120 m zu erhalten?

3. Wie einfach wird es sein eine Bewilligung für das Überfliegen von Menschenansammlungen zu kriegen? Vor allem Hochzeitsfotographen dürfte das interessieren.

Update: Mittlerweile ist einiges klarer

1) Ja. Zertifikate, welche auf der Grundlage der neuen Verordnung ausgestellt und von dem ausstellenden EU-Mitgliedstaat anerkannt wurden, werden auch von der Schweiz anerkannt. Im Gegenzug werden Zertifikate, die von der Schweiz auf der Grundlage der europäischen Verordnung ausgestellt werden, von den EU-Ländern ebenfalls anerkannt.

3) Das BAZL stellt keine Bewilligungen mehr aus um über Menschenansammlungen zu fliegen. Je nach Drohne und Prüfung kann immer noch unter Einhaltung der Mindestabstände fotographiert werden.

Falls jemand Erfahrungen gemacht hat mit einer Ausnahmebewilligung für die Flughöhe, lasst es mich wissen.

Spezifische Drohnenmodelle

Sehr viel Text, sehr viel Theorie, vielleicht etwas zu kompliziert für ein entspanntes Lesevergnügen. In diesem Abschnitt versuche ich Anhand von Fallbeispielen von Fotographiedrohnen zu zeigen, was für Regeln ab 2023 in der Schweiz gelten. Die Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, kann aber nicht garantieren, dass diese 100% korrekt sind.

DJI Mini 3 Pro Drone

Dies ist das Drohnenmodell, mit welchem ich im Moment fliege. Die Mini 3 Pro ist unter 250 Gramm schwer, aber verfügt über keine Klassenmarkierung. Sie fällt sowohl in der Übergangsfrist 2023 wie auch ab 2024 in die Kategorie A1. Das heisst ich muss mich registrieren und muss einen Kompetenznachweis erbringen. Ich werde sie weiter für meine Fotographie nutzen können.

DJI Mavic Air Drone

Die Mavic Air ist meine “alte Drohne”, welche mittlerweile von der Mini 3 Pro abgelöst wurde. Sie ist unter 500 Gramm schwer und hat keine Klassenmarkierung. Für das Jahr 2023 fällt sie gemäss Übergangsbestimmungen in die Kategorie A1. Dafür muss ich mich registrieren und muss einen Kompetenznachweis erbringen. Ab 2024 fällt sie in die Kategorie A3, in welcher nebst Registrierung und Kompetenznachweis nur noch mit einem Mindestabstand von 150 m zu besiedeltem Gebiet und Naherholungsgebieten geflogen werden darf.

Für meine Bedürfnisse wird diese Drohne deshalb ab 2023 praktisch unbrauchbar.

DJI Mavic Air 2 Drone
Quelle: Marco Eggert Strahm

Die Mavic Air 2 ist 570 Gramm schwer und hat keine Klassenmarkierung. Deshalb fällt sie gemäss Übergangsbestimmungen für das Jahr 2023 in die Kategorie A2.

Um sie weiter zu betreiben, musst du dich registrieren, brauchst einen Fernpilotenzeugnis und darfst bis maximal 50m horizontalen Abstand an Personen heranfliegen. Wenn du kein Fernpilotenzeugnis machen willst, kannst du sie auch in der Kategorie A3 fliegen.

Ab 2024 fällt sie in die Kategorie A3, für welche du dich registrieren musst, du brauchst einen Kompetenznachweis und du darfst nur in einem horizontalen Mindestabstand von 150 m zu besiedeltem Gebiet und Naherholungsgebieten fliegen.

Hast du ein Bild einer Mavic Air 2S, welches ich auf dieser Website nutzen darf? Lass es mich wissen.

Die Mavic Air 2S ist 595 Gramm schwer und hat keine Klassenmarkierung. Deshalb fällt sie gemäss Übergangsbestimmungen für das Jahr 2023 in die Kategorie A2.

Um sie weiter zu betreiben, musst du dich registrieren, brauchst einen Fernpilotenzeugnis und darfst bis maximal 50m horizontalen Abstand an Personen heranfliegen. Wenn du kein Fernpilotenzeugnis machen willst, kannst du sie auch in der Kategorie A3 fliegen.

Ab 2024 fällt sie in die Kategorie A3, für welche du dich registrieren musst, du brauchst einen Kompetenznachweis und du darfst nur in einem horizontalen Mindestabstand von 150 m zu besiedeltem Gebiet und Naherholungsgebieten fliegen.

DJI Mavic 2 Drone
Quelle: Flickr by Marco Verch, CC 2.0 license

Die Mavic 2 Pro ist über 900 Gramm schwer und besitzt keine Klassenmarkierung. Deshalb fällt sie gemäss Übergangsbestimmungen für das Jahr 2023 in die Kategorie A2.

Um sie weiter zu betreiben, musst du dich registrieren, brauchst einen Fernpilotenzeugnis und darfst bis maximal 50m horizontalen Abstand an Personen heranfliegen. Wenn du kein Fernpilotenzeugnis machen willst, kannst du sie auch in der Kategorie A3 fliegen.

Ab 2024 fällt sie in die Kategorie A3, für welche du dich registrieren musst, du brauchst einen Kompetenznachweis und du darfst nur in einem horizontalen Mindestabstand von 150 m zu besiedeltem Gebiet und Erholungsgebieten fliegen.

DJI Mavic 3 Drone
Quelle: Wikimedia Commons by C.Stadler/Bwag, license CC-BY-SA-4.0, zugeschnitten

Die Mavic 3 hat ein Gewicht von unter 900 Gramm und hat eine Klassenmarkierung C1. Damit fällt sie damit in die Kategorie A1.

Um sie zu betreiben, musst du dich registrieren und brauchst du einen Kompetenznachweis. Fliegen darfst du, wenn du nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kannst, keine unbeteiligten Personen zu überfliegen.

Fazit

Drohnentragtasche mit Fluglizenz

Die neuen Regeln können je nach Situation recht einschneidend sein, vor allem für alle, die vor ein paar Jahren eine grössere und damit schwerere Drohne ohne Klassenmarkierung gekauft haben. Die Zeit von der Ankündigung durch das BAZL Ende November 22 bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 23 ist erstaunlich kurzfristig. Es würde mich nicht wundern, wenn viele Piloten davon nichts mitbekommen haben.

Was heisst das nun für mich persönlich? Ich habe mich auf UAS.gate registriert und habe die Schulung und Prüfung für die Kategorien A1/A3 sowie A2 absolviert. Meine Mavic Air habe ich mittlerweile ausgemustert. Nutzen könnte ich sie so oder so nur noch bis Ende 2023 für meine Fotographie. Meine Mini 3 Pro kann ich mit meiner Registrierung weiterhin und über das Jahr 2023 hinaus nutzen.

Sollte ich in Zukunft eine Neuanschaffung in Betracht ziehen, dann mit Sicherheit nur eine Drohne mit einer Klassenmarkierung, vorzugsweise mit C0 oder C1.

Sollte ich in Zukunft eine Neuanschaffung in Betracht ziehen, dann mit Sicherheit nur eine Drohne mit einer Klassenmarkierung, vorzugsweise mit C0 oder C1.

Wie siehst du diese Änderungen?

Wie stehst du zu den Neuerungen? Betreffen sie dich? Haben sie einen Einfluss darauf, ob du in Zukunft noch eine Drohne fliegst oder kaufen wirst? Jede Situation ist natürlich individuell unterschiedlich und es interessiert mich wie du darüber denkst. Lass es mich doch wissen und schreibe deine Gedanken doch in das Kommentarfeld weiter unten!

Ressourcen

Ich habe den Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben und mir relevante Quellen gesucht. Aber ich bin kein Rechtsgelehrter und kann deshalb nicht garantieren, dass hier alles zu 100% stimmt. Im Zweifelsfall klärt ihr also eure persönliche Situation noch genauer ab.

All diese Informationen stammen natürlich nicht von mir persönlich, sondern ich habe sie aus mehreren Quellen zusammengetragen. Diese sind im Beitrag selbst schon verlinkt, hier noch mal die wichtigsten Quellen:

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Wow, du hast den Artikel bis zum Ende durchgelesen, vielen Dank! 🙏 Vermisst du bestimmte Aspekte, oder gibt es etwas das ich besser machen könnte? Falls dir der Artikel gefällt oder mir konstruktives Feedback geben möchtest, hinterlasse mir doch einen Kommentar weiter unten oder kontaktiere mich direkt. Hier findest du weitere Informationen zu meiner Person.

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Comments (2)

Wie versprochen sende ich Dir noch meinen Kommentar!
Für mich sind auch noch versch. Fragen offen, die Du erwähnt hast.
Deine Zusammenfassung ist aus meiner Sicht sehr gut, und ausführlich.
Die Darstellung mit Text und Bild sehr ansprechend und angenehm zu lesen.
Danke für Deine Arbeit.

Beste Grüsse Markus

Vielen lieben Dank, freut mich total dass dir der Beitrag gefällt. Die offenen Fragen können wir hoffentlich bald beantworten.

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